Aus GPSG soll ProdSG werden

Referentenentwurf versandt: Aus GPSG soll ProdSG werden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den "Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts" fertiggestellt und am 28. Januar 2011 an die betroffenen Kreise verschickt.

Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist eine Änderung des Titels des GPSG in:

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)

Das BMAS hat bei der Versendung darauf hingewiesen, das der Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt ist.

Dem Gesetzentwurf liegen laut BMAS folgende zentrale Ziele zugrunde:

  • Anpassung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung
  • Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG über Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden
  • Umsetzung von Teilen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug

Verbunden mit dem Referentenentwurf zur Änderung des GPSG sind Änderungen / Anpassungen von weiteren 27 Gesetzen und Verordnungen. U. a. wird die Maschinenverordnung (9. GPSGV) geändert. Zum Einen zur Anpassung an das neue ProdSG und zum Anderen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden (s. o. "zentrale Ziele"). Zukünftig soll die "Maschinenverordnung - 9. GPSGV" dann "Maschinenverordnung - 9. ProdSV" heißen.

Die betroffenen Kreise haben bis zum 16. Februar 2011 Zeit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Den Entwurf des neuen ProdSG können Sie sich hier ansehen:

Produktsicherheitsgesetz – ProdSG

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Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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