Produktsicherheitsgesetz

Bundestag nimmt neues Produktsicherheitsgesetz an

Am 23. September 2011 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts angenommen. Aus dem altbekannten Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird jetzt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Siehe hierzu auch unsere News vom 25. Mai 2011:

Bundeskabinett beschließt neues Produktsicherheitsgesetz

Der jetzigen Abstimmung im Bundestag lag eine Beschlussempfehlung (Drucksache 17/7063) des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 21.9.2011 zugrunde.

Beschlussempfehlung (Drucksache 17/7063)

Zum Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 23.9.2011 siehe:

Gesetzesbeschluss (Drucksache 557/11)

U.a. wurde der Bußgeldrahmen gegenüber dem ersten Entwurf nochmals, nunmehr auf 100.000 €, erhöht. Hiermit geht der Bundestag auf eine entsprechende Forderung der Bundesländer ein.

Wenn jetzt auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmt, kann das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) noch in diesem Jahr am 1. Dezember in Kraft treten.

Auf dem Maschinenrechtstag am 25. Oktober und am 26. Oktober auf der Konferenz der Maschinenbautage werden Experten, die direkt im Gesetzgebungsverfahren mitwirken, das neue Gesetz mit seinen Auswirkungen auf den Handel mit neuen und gebrauchten Maschinen und Anlagen vorstellen.

Maschinenrechtstag

 

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