Neues Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- tritt am 1.12.2011 in Kraft

Neues Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- tritt am 1.12.2011 in Kraft

Das neue Produktsicherheitsgesetz wurde am 11. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2011 Nr. 57, S. 2178). Es tritt damit am 1. Dezember 2011 in Kraft.

Zu den wesentlichen Änderungen aus Sicht des Maschinen- und Anlagenbaus siehe die

News vom 14.10.2012.

Den Text des Produktsicherheitsgesetzes sowie die amtliche Begründung hat unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, übersichtlich in einem Fachbeitrag zusammengestellt. Zum einfacheren Arbeiten mit dem Text hat er dem Gesetz und der Begründung ein "nichtamtliches" eigenes Inhaltsverzeichnis vorangestellt, das mit den einzelnen Paragraphen / Begründungen verlinkt ist.

Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- mit amtlicher Begründung

Wir wollen Ihnen das neue Gesetz ausführlich auf unserem

Produktsicherheitstag am 14. März 2012

erläutern. Dazu haben wir Experten aus verschiedenen Bereichen eingeladen.

Selbstverständlich werden wir in unseren Seminaren ab sofort auch auf die Auswirkungen des neuen Produktsicherheitsgesetzes auf die behandelte Thematik eingehen.

Maschinenverordnung -9. GPSGV- zum 15.12.2011 geändert

Mit Artikel 19 des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 8. November 2011 (BGBl I Nr. 57, S. 2178) wurde auch die Maschinenverordnung -9. GPSGV- geändert. Die Verordnung trägt jetzt den Titel:

Maschinenverordnung -9. ProdSV-

Die Änderung war aus zwei Gründen notwendig:

  1. Anpassung an das neue Produktsicherheitsgesetz -ProdSG-
  2. Umsetzung der Richtlinie 2009/127/EG in nationales Recht

Wesentlich geändert wurde dabei auch der Bereich "Ordnungswidrigkeiten". Dabei wurden die Strafen erheblich verschärft. Die hier aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten können jetzt alle mit Geldbußen bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

Den Text der geänderten Maschinenverordnung hat unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, in einem Fachbeitrag zusammengestellt.

Maschinenverordnung -9. ProdSV-

Selbstverständlich werden wir in unseren Seminaren ab sofort auch auf die Auswirkungen der geänderten Maschinenverordnung auf die behandelte Thematik eingeh

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
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