SISTEMA Kochbuch wieder online

SISTEMA Kochbuch wieder online

Kurz nach dem wir Ihnen im letzten Newsletter den Link zu dem SISTEMA-Kochbuch geschickt hatten, hatte das IFA das Kochbuch wieder aus dem Netz genommen. Es waren noch Unstimmigkeiten aufgetreten. Diese sind ausgeräumt und das SISTEMA-Kochbuch ist jetzt wieder online.

Das IFA (ehemals BGIA) bietet dem Anwender der aktuellen Steuerungsnorm EN ISO 13849-1 mit der kostenlosen Software SISTEMA eine wertvolle Arbeitshilfe.

Eine Voraussetzung zur Anwendung der Software ist die Erstellung eines Blockdiagramms. Damit werden die logischen Zusammenhänge einer konkreten Steuerung dargestellt. Das SISTEMA Kochbuch ist ein wichtiger Baustein zur Anwendung von SISTEMA. Es erläutert Schritt-für-Schritt wie das Schaltbild einer Steuerung für ein Blockdiagramm abstrahiert werden kann.

Das SISTEMA Kochbuch kann hier heruntergeladen werden:

SISTEMA Kochbuch

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Gebrauchtmaschinen in Neuanlagen

Unser Autor, Herr Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat sich mit dem immer wieder auftretenden Thema der Verwendung von Gebrauchtmaschinen beim Neuanlagebau beschäftigt. Müssen diese Gebrauchtmaschinen der Maschinenrichtlinie entsprechen?

Er vertritt hierzu folgende Auffassung:
Das Inverkehrbringen einer neuen Gesamtheit von Maschinen (Anlage) unterliegt dem Binnenmarktrecht und hier insbesondere der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Hersteller solcher Anlagen hat dafür zu sorgen, dass alle Verpflichtungen des Artikel 5 Absatz 1 der Maschinenrichtlinie von der Anlage eingehalten werden. Das ist im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu überprüfen / nachzuweisen.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung einer neuen Anlage wird nicht zwischen neuen und gebrauchten Bestandteilen dieser Anlage unterschieden. Dies ist auch nicht notwendig. Maßgebend für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der gesamten Anlage ist nämlich der Stand der Technik zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens. Siehe hierzu Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 3.

Werden Gebrauchtmaschinen beim Neubau einer Anlage verwendet, müssen diese im Rahmen der neuen Anlage hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen deshalb ebenfalls die Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Anlage erfüllen. Das bedeutet, dass Gebrauchtmaschinen im Rahmen des Neubaus einer Anlage ggf. nachgerüstet werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) Gebrauchtmaschinen für sich allein genommen im B-to-B Geschäft gehandelt werden dürfen, auch wenn sie nicht dem Stand der Technik für Neumaschinen zu Zeitpunkt ihres erneuten Inverkehrbringens entsprechen.

Siehe hierzu auch ein Auszug aus §38 "Assemblies of machinery" des EU-Guide zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:

"The person constituting an assembly of machinery is considered as the manufacturer of the assembly of machinery and is responsible for ensuring that the assembly as a whole complies with the health and safety requirements of the Machinery Directive"

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EU-Symposium: Safety of control systems for Machinery

Die EU-Kommission hat am 9. September 2010 zusammen mit CEN und CENELEC das o. a. Symposium in Brüssel organisiert. Unter der Leitung von Ian Fraser, dem Vorsitzenden des EU-Maschinenausschusses, diskutierten die Teilnehmer insbesondere über die Ablösung der EN 954-1 durch die EN ISO 13849-1. Dr. Michael Schaefer, IFA, stellte auf dem gut besuchten Symposium die neue Norm und deren Vorteile vor. Die Norm stellt z. Z. den Stand der Technik im Steuerungsbau von Maschinen und Maschinenanlagen dar.

Dr. Schaefer hielt abschließend fest:

  • Die Norm bietet für kleinere Unternehmen einen einfachen Weg.
  • Viele der benötigten Werte sind in der EN ISO 13849-1 selbst und auch von Bauteileherstellern verfügbar.
  • Es gibt bereits weit verbreitete Werkzeuge in verschiedenen Sprachen um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen.
  • Technologien selbst (Mechanik, Hydraulik, Pneumatik) sind kein Beweis für "altbewährt" oder “im Gebrauch erprobt”.
  • Der Einsatz eines W-Parameter muss gut überlegt werden.

Im Ergebnis der Veranstaltung hielt Ian Fraser fest:

  • Die EN ISO 13849-1 wird nicht geändert.
  • Änderungen der EN ISO 13849-1 erfolgen im normalen regelmäßigen "Normen-Überarbeitungsverfahren"
  • Die Übergangsfrist der EN 954-1 wird nicht verlängert.

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Empfehlung zu heißen Oberflächen

Die europäischen Marktüberwachungsbehörden haben am 16.8.2010  eine Empfehlung zur Berücksichtigung "erreichbarer nichtfunktionaler heißer Oberflächen" herausgeben, die in der Gruppe "Niederspannungsrichtlinie" (LWD-ADCO) erarbeitet wurde:

LVD ADCO
Recommendation
May 2010
Regarding hot, touchable, non-functional surfaces

In der Empfehlung erklären die europäischen Marktüberwachungsbehörden, dass der CENELEC Guide 29 "Temperatures of hot surfaces likely to be touched" für sie den Stand der Technik darstellt. Der Guide wurde zwar für Produkte erstellt, die unter den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG fallen. Er kann aber auch für die Beurteilung heißer Oberflächen von Maschinen hilfreich sein.

Die Maschinenrichtlinie stellt Anforderungen an heiße Oberflächen von Maschinen in Anhang I, Nr. 1.5.1 "Extreme Temperaturen":

Jedes Risiko einer Verletzung durch Berührung von heißen oder sehr kalten Maschinenteilen oder Materialien oder durch Aufenthalt in ihrer Nähe muss durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden.

Für die Bewertung heißer Oberflächen von Maschinen siehe folgende harmonisierte Normen:

  • EN ISO 13732-1:2008
    Ergonomie der thermischen Umgebung - Bewertungsverfahren für menschliche Reaktionen bei Kontakt mit Oberflächen -
    Teil 1: Heiße Oberflächen
  • EN 14930:2007+A1:2009
    Land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Gartengeräte - Mitgängergeführte und handgehaltene Maschinen -
    Bestimmung der Zugänglichkeit von heißen Oberflächen

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RICHTLINIE 2010/52/EU - lof-Zugmaschinen

Die EU-Kommission hat am 13.8.2010 im europäischen Amtsblatt L 213/37 die Richtlinie 2010/52/EU vom 11. August 2010 veröffentlicht.

Mit dieser Richtlinie werden die Richtlinien

  • 76/763/EWG über die Beifahrersitze von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
    und
  • 2009/144/EG über bestimmte Bauteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern

hinsichtlich der technischen Vorschriften angepasst. Damit entfällt für die hier geregelten Fahrzeuge zukünftig eine paralle Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

In Erwägungsgrund 3 der Änderungsrichtlinie wird hierzu erläutert:

"(3) Mit dieser Änderung gilt die Richtlinie 2006/42/EG nicht mehr für Zugmaschinen, für die nach Maßgabe der solchermaßen geänderten Rechtsvorschriften über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern eine Typgenehmigung erteilt worden ist, da infolge der Umsetzung dieser Änderungsrichtlinie die Richtlinie 2003/37/EG sämtliche Gefährdungen abdeckt, die von der Richtlinie 2006/42/EG abgedeckt werden."

Die Richtlinie 2010/52/EU ist am 23.8.2010 -für die Mitgliedstaaten- in Kraft getreten. Sie muss bis zum 1. März 2011 in nationales Recht übernommen und ab dem 2. März 2011 angewendet werden.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu